Die Haftung der Kapitalverwaltungsgesellschaft ist gesetzlich streng reguliert und auf Grund ihrer Garantenstellung besonders weitreichend.
Dies führt nicht nur zu einem erhöhten Vorsorgebedarf der Gesellschaften, sondern insbesondere auch der Vorsorge aller Organe gegen deren persönliches Haftungsrisiko.
Spezialisierte Vorsorgekonzepte werden diesen Risiken gerecht.
Für unsere Kunden halten wir weiterhin exklusive Erweiterungen dieser Konzepte im Bereich des Wertpapierorderings bereit.