Während vor wenigen Jahren adäquate Haftungsvorsorgen für Fondberater und outgesourcte Fondsmanager kaum zu erhalten waren, werden diese heute sowohl von Seiten der Investoren als auch von Kapitalanlagegesellschaften erwartet.
Häufige Gründe für eine Anspruchserhebung basieren auf dem Vorwurf der Anlagerichtlinienverletzung, von Fehlern im Fondsvertrieb oder bei der Investorenkommunikation, Managementfehlern und Orderfehlern.
Für Mitglieder im führenden Verband der Vermögensverwalter und Fondspartner einer bedeutenden KVG bieten wir vielfach geprüfte, besonders günstige und umfassende Risikoauslagerungen an.
Gerade in diesem sehr speziellen Haftungsfeld zwischen Investor, KVG und Depotbank ist es für Fondsmanager besonders ratsam einen erfahrenen und sachkundigen Makler an ihrer Seite zu haben.
Dies gilt sowohl für die kunden- und risikogerechte Policengestaltung, den Zugang zu vorteilhaften Rahmenverträgen, insbesondere aber für die Interessenvertretung gegenüber dem Risikoträger in einem Schadenfall.