Sie haben als Geschäftsführer einen Anstellungsvertrag mit Ihrer Gesellschaft. Jede Streitigkeit daraus kann gerichtlich und außergerichtlich enorme Kosten verursachen.
Klassische Streitanlässe sind Kündigungen, Ruhegehälter, Abfindungen, Versetzungen oder die Kürzung von Bezügen oder Tantiemen.
Da es sich um keinen gewöhnlichen Arbeitsvertrag handelt, wird ein Streit an einem ordentlichen Gericht geführt.
Streitigkeiten aus Anstellungsverträgen sind in privaten Rechtsschutzpolicen in der Regel ausgeschlossen.
Managergehälter, Abfindungen, Altersvorsorgen führen zu hohen Streitwerten, die Anwaltskosten sind dadurch entsprechend hoch.
Eventuelle Streitigkeiten stellen für Organe erfahrungsgemäß ein existenzielleres Risiko dar als für Arbeitnehmer. Aus diesem Grund ist eine entsprechende Vorsorge besonders ratsam.
Gerne sprechen wir mit Ihnen über Vorsorgemöglichkeiten und suchen mit Ihnen gemeinsam nach einer adäquaten Lösung.