Vorstände, Geschäftsführer, Aufsichtsräte und Beiräte haben eines in jedem Fall gemeinsam:
Einen erhöhten und intensiveren Bedarf an Aufklärung und Betreuung gegenüber früher.
Die wirtschaftliche Lage ist brisanter geworden, die Ansprüche von Aktionären und Gesellschaftern sind deutlich erhöht und die Rechtslage ist durch zahlreiche Änderungen massiv verschärft worden.
Täglich müssen zahlreiche Entscheidungen getroffen werden, eine einzige Fehlentscheidung kann unter Umständen die private Existenz des Managers zerstören.
Eine Directors & Officers Liability Insurance (kurz D&O) hat so manche finanzielle Bedrohung ausgeglichen.
Versicherungsnehmerin ist grundsätzlich das Unternehmen, in der Regel eine Kapitalgesellschaft.
Versichert sein sollten sämtliche ehemaligen, gegenwärtigen und zukünftigen Organe (Vorstand, Geschäftsführer) sowie die Kontrollorgane (Aufsichtsrat, Beirat), und leitende Angestellte.
Im § 43 GmbHG sind die Verjährungsfristen geregelt. Erschwerend wirkt sich für ausgeschiedene Organe der fehlende Zugriff auf Unterlagen aus, welche die Beweislast des Organs ausreichend befriedigen könnten.
Diese spezielle Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherung hat eine Abwehr- funktion bei unbegründeten Schadensersatzansprüchen und eine Ausgleichs- funktion bei begründeten Schadensersatzansprüchen.
Eine D&O-Versicherung kostet das Unternehmen nicht das ganze Vermögen.
Ein D&O Schaden kann aber den Betroffenen unter Umständen alles nehmen.